Als Pflegegeldempfänger sind Sie gesetzlich verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI durchzuführen. Ohne diesen Nachweis kann Ihr Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden.
Wir übernehmen das dauerhaft für Sie. kompetent, unabhängig und kostenlos! Unsere individuelle Beratung stellt sicher, dass Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen optimal nutzen.
Kein Aufwand für Sie: Wir kümmern uns um die Abrechnung mit der Pflegekasse und vereinbaren direkt den nächsten Termin – Sie müssen sich um nichts kümmern!
Kein Aufwand für Sie: Wir kümmern uns um die Abrechnung mit der Pflegekasse und vereinbaren direkt den nächsten Termin.
Sie müssen sich um nichts kümmern!
Unsere maßgeschneiderten Schulungen bieten Ihnen praxisnahe Unterstützung direkt in Ihrem Zuhause, abgestimmt auf Ihre spezifische Pflegesituation.
Praxisorientierte Anleitung: Wir vermitteln Ihnen wichtige pflegerische Handgriffe und Techniken, die den Pflegealltag erleichtern.
Anpassung an Ihre Bedürfnisse: Die Schulungen werden individuell auf die Anforderungen des Pflegebedürftigen und der pflegenden Angehörigen zugeschnitten.
Flexibler Umfang: Die Schulungen können je nach Bedarf in mehreren Terminen erfolgen, um eine nachhaltige Routine zu entwickeln.
Voraussetzungen: Dieses Angebot richtet sich an Versicherte der Pflegekassen.
Vorbereitung im Krankenhaus: Bereits während des Krankenhausaufenthalts besprechen wir mit Ihnen den individuellen Pflegebedarf und organisieren notwendige Hilfsmittel.
Begleitung nach Hause: Nach der Entlassung stehen wir Ihnen zur Seite, zeigen wichtige pflegerische Handgriffe und unterstützen bei der Umsetzung des Pflegeplans.
Voraussetzungen: Diese Leistung kann in Anspruch genommen werden, wenn der Pflegebedürftige oder die pflegende Person bei einer Pflegekasse versichert ist.
Auch ohne Pflegegrad: Die Überleitungspflege ist auch möglich, wenn kein Pflegegrad vorliegt, sofern ein konkreter Unterstützungsbedarf besteht.
Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst entscheidet darüber, ob ein Pflegegrad anerkannt oder erhöht wird. Eine gute Vorbereitung kann den Unterschied machen.
Unser Angebot:
Honorar nur im Erfolgsfall
Unser Honorar wird nur fällig, wenn der Pflegegrad erfolgreich anerkannt oder erhöht wird. Die Höhe richtet sich nach dem ersten Pflegegeld, das Sie nach der Höherstufung erhalten.
Kein Erfolg, keine Kosten für Sie.
Hinweis:
Diese Leistung kann auch im Rahmen einer Pflegeberatung nach §7a SGB XI über die Pflegekasse erfolgen. In diesem Fall ist jedoch nur eine Vorbereitung, aber keine Begleitung bei der Begutachtung möglich.
Wenn Ihr Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt wurde oder Sie eine Höherstufung für gerechtfertigt halten, lohnt sich oft ein Widerspruch. Wir begleiten Sie von der Antragstellung bis zur neuen Begutachtung.
Unser Angebot:
Honorar nur im Erfolgsfall
Auch hier gilt, Sie zahlen nur bei Erfolg. Die Höhe des Honorars richtet sich nach dem ersten Pflegegeld, das Sie nach Anerkennung oder Höherstufung erhalten.
Kein Erfolg, keine Kosten für Sie.
Hinweis:
Die Vorbereitung für ein Widerspruchsverfahren kann im Rahmen einer Pflegeberatung nach §7a SGB XI über die Pflegekasse erfolgen. Ein individuell begründeter Widerspruch und die Begleitung bei der Begutachtung sind jedoch nur als Privatleistung möglich.
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