
Von Pflegeschulung bis Beratung: Unsere Leistungen in Frankfurt
Beratungsbesuch gem. §37.3 SGBXI
Als Pflegegeldempfänger sind Sie gesetzlich verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI durchführen zu lassen. Ohne diesen Nachweis kann Ihr Pflegegeld gekürzt und gestrichen werden.
Als Pflegegeldempfänger sind Sie gesetzlich verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI durchzuführen. Ohne diesen Nachweis kann Ihr Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden.
Wir übernehmen das dauerhaft für Sie. kompetent, unabhängig und kostenlos! Unsere individuelle Beratung stellt sicher, dass Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen optimal nutzen.


Individuelle häusliche Schulungen
Unsere maßgeschneiderten Schulungen bieten Ihnen praxisnahe Unterstützung direkt in Ihrem Zuhause, abgestimmt auf Ihre spezifische Pflegesituation.
Praxisorientierte Anleitung: Wir vermitteln Ihnen wichtige pflegerische Handgriffe und Techniken, die den Pflegealltag erleichtern.
Anpassung an Ihre Bedürfnisse: Die Schulungen werden individuell auf die Anforderungen des Pflegebedürftigen und der pflegenden Angehörigen zugeschnitten.
Flexibler Umfang: Die Schulungen können je nach Bedarf in mehreren Terminen erfolgen, um eine nachhaltige Routine zu entwickeln.
Voraussetzungen: Dieses Angebot richtet sich an Versicherte der Pflegekassen.
Vorbereitung und Begleitung bei MD-Begutachtung
Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst entscheidet darüber, ob ein Pflegegrad anerkannt oder erhöht wird. Eine gute Vorbereitung kann den Unterschied machen.
Unser Angebot:
- Individuelle Vorbereitung: Wir besprechen Ihre Situation, erklären den Ablauf und bereiten alle wichtigen Punkte vor.
- Erstellung eines Pflegetagebuchs: Gemeinsam mit Ihnen dokumentieren wir den tatsächlichen Pflegeaufwand.


Überleitungspflege
Vorbereitung im Krankenhaus: Bereits während des Krankenhausaufenthalts besprechen wir mit Ihnen den individuellen Pflegebedarf und organisieren notwendige Hilfsmittel.
Begleitung nach Hause: Nach der Entlassung stehen wir Ihnen zur Seite, zeigen wichtige pflegerische Handgriffe und unterstützen bei der Umsetzung des Pflegeplans.
Voraussetzungen: Diese Leistung kann in Anspruch genommen werden, wenn der Pflegebedürftige oder die pflegende Person bei einer Pflegekasse versichert ist.
Auch ohne Pflegegrad: Die Überleitungspflege ist auch möglich, wenn kein Pflegegrad vorliegt, sofern ein konkreter Unterstützungsbedarf besteht.
Unterstützung beim Widerspruchsverfahren
Wenn Ihr Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt wurde oder Sie eine Höherstufung für gerechtfertigt halten, lohnt sich oft ein Widerspruch. Wir begleiten Sie von der Antragstellung bis zur neuen Begutachtung.
Unser Angebot:
- Begründeter Widerspruch (Privatleistung): Wir erstellen ein fundiertes, individuell begründetes Widerspruchsschreiben an die Pflegekasse.
- Erstellung eines Pflegetagebuchs: Wir dokumentieren gemeinsam den tatsächlichen Pflegeaufwand als Grundlage für den Widerspruch.

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